Über die Unfehlbarkeit des Papstes

von P. Andreas Hönisch SJM, in "Der Ruf des Königs", Nr. 2, 2.Quartal 2002

 

Wohl selten hat ein Dogma der katholischen Kirche bei Freigeistern und Feinden der Kirche so viel Ärger, ja Haß bereitet wie das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes. Es wurde am Vaticanum I 1870 feierlich verkündet und gehört somit zum verbindlichen Glaubensgut der katholischen Kirche. Wer es leugnet, darf sich nicht mehr katholisch nennen. Dies gilt übrigens für jedes andere Dogma auch.

Damit man aber die Unfehlbarkeit des Papstes nicht verwechselt mit Allwissenheit, wurden bei der Verkündigung des Dogmas genaue Grenzen der päpstlichen Unfehlbarkeit gezogen. Es sind die bekannten drei Bedingungen: Der Papst ist nur dann unfehlbar, wenn er

1. in Fragen des Glaubens und der Moral,

2. für die gesamte katholische Kirche und

3. unter feierlicher Berufung auf seine Unfehlbarkeit

eine Glaubenswahrheit als zum verbindlichen Glaubensgut der katholischen Kirche definiert! Nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, ist der Papst unfehlbar. Konkret heißt das z. B., daß wenn der Papst Pilger in Rom begrüßt, oder wenn er predigt, oder wenn er mit einzelnen Menschen bei einer Papstaudienz plaudert, oder wenn er Briefe schreibt, ist er nicht automatisch unfehlbar; erst recht nicht, wenn er eine Voraussage machen würde, welcher Fußballverein die Weltmeisterschaft gewinnen wird. . . Normalerweise wird der Papst auch nie einen einfachen Brief oder eine normale Predigt, ja nicht einmal eine Enzyklika benutzen, um eine feierliche Glaubensdefinition (Dogma) zu verkünden. Der Rahmen einer Dogmenverkündigung muß ein feierlicher sein. Diese feierlich verkündigten Glaubensdefinitionen gehören zum außerordentlichen Lehramt der Kirche.

Halten wir also zunächst das bisher Gesagte fest: Die Unfehlbarkeit des Papstes erstreckt sich auf feierliche Definitionen des außerordentlichen Lehramtes. Um es noch einmal zu sagen: Wenn er mit jemandem plaudert, wenn er – wie vor Jahren – die Katholische Pfadfinderschaft Europas begrüßt und ermuntert, oder wie vor kurzem die Mitglieder der charismatischen Erneuerung begrüßt, oder wenn er in der UNO auftritt oder auf einer Universität eine Gastvorlesung gibt, etc., etc., dann ist der Papst nicht unfehlbar. Das heißt nicht, daß man die Ermunterungen des Papstes einfach in den Wind schlagen darf. Vielmehr soll man sie sich zu Herzen nehmen oder sich mit ihnen auseinandersetzen oder sich notfalls – wenn es hart auf hart käme – sich mit dem Trost begnügen, daß der Papst nicht einfach bei jeder Gelegenheit unfehlbar ist.

Es gibt aber auch ein ordentliches Lehramt der Kirche, welches genau so verbindlich ist wie das außerordentliche Lehramt. Um ein Beispiel zu nennen: Die Enzyklika „Humanae Vitae“ Pauls VI. ist nicht kraft des außerordentlichen Lehramtes verbindlich, sondern kraft des ordentlichen Lehramtes. Weil die gesamte katholische Kirche nie etwas anderes gelehrt hat über künstliche Verhütungsmittel, nämlich, daß sie schwer sündhaft sind, deshalb ist dieser Teil der Enzyklika dogmatisch verbindlich! Normalerweise –wie schon oben erwähnt – dienen Enzykliken oder gar Briefe etc. nicht als Mittel, ein Dogma zu definieren. Wenn aber in solchen Schriftstücken oder in Predigten des Papstes Inhalte des Glaubens oder der Moral verkündet werden, welche schon früher – sei es durch das außerordentliche Lehramt feierlich definiert oder durch das ordentliche Lehramt verkündet wurden, so sind sie natürlich für den katholischen Christen verbindlich, aber nicht kraft des Schriftstückes oder der Predigt, sondern kraft der schon bestehenden Glaubenstradition der Kirche.

Und jetzt noch einige Anmerkungen zum ordentlichen Lehramt der Kirche. Dieses ist deshalb irrtumsfrei, weil es den ununterbrochenen Glauben der gesamten katholischen Kirche verkündet. Um auch hier ein Beispiel zu nennen: Die Inhalte des Apostolischen Glaubensbekenntnisses sind absolut irrtumsfrei. Es handelt sich um den verbindlichen Glauben der katholischen Kirche seit der apostolischen Zeit.

Dies – und nur dies – kann gemeint sein, wenn es im 2. Vatikanischen Konzil heißt: „Die Gesamtheit der Gläubigen, welche die Salbung von dem Heiligen haben (vgl. 1 Joh 2,20 u. 27) kann im Glauben nicht irren“ (Lumen Gentium, 2. Kap. 12). Dieses Zitat kann nicht bedeuten, daß das „Volk Gottes“ einer „Partikularkirche“ oder eines Bistums oder gar einer Pfarrei in Glaubens- und Moralfragen unfehlbar wäre! Manchmal hat man den Eindruck, daß es von manchen „mündigen“ Christen unter Berufung auf das Konzil so verstanden wird. Das ist natürlich eine Fehlinterpretation dieses Konzilstextes.

Zugegeben, man könnte sich wünschen, daß an dieser Stelle des Konzilstextes es genauere Präzisionen gegeben hätte, so daß die Zahl der „selbsternannten Unfehlbaren“ kleiner würde. Andererseits bräuchte man nur ein paar Abschnitte weiter im Konzilstext zu lesen, und man hätte die richtige Interpretation gefunden. Aber es scheint so zu sein, daß manche Vertreter des sogenannten „Konzilsgeistes“ viele einschlägige Texte des 2. Vaticanums gar nicht gelesen haben, aber dennoch oberflächlich und töricht argumentieren. In Wirklichkeit hat nicht nur das „Volk Gottes“ ohne den Papst keine Autorität in Glaubens- und Moralfragen, sondern nicht einmal das Bischofskollegium kann ohne den Papst volle Autorität ausüben. Man lese dazu in Lumen Gentium 3, Kapitel Nr. 22, folgenden Text:

„Das Kollegium oder die Körperschaft der Bischöfe hat aber nur Autorität, wenn das Kollegium verstanden wird in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom, dem Nachfolger Petri, als seinem Haupt, und unbeschadet dessen primatialer Gewalt über alle Hirten und Gläubigen. Der Bischof von Rom hat nämlich kraft seines Amtes als Stellvertreter Christi und Hirt der ganzen Kirche volle, höchste und universale Gewalt über die Kirche und kann sie immer frei ausüben. Die Ordnung der Bischöfe aber, die dem Kollegium der Apostel im Lehr- und Hirtenamt nachfolgt, ja, in welcher die Körperschaft der Apostel immerfort weiter besteht, ist gemeinsam mit ihrem Haupt, dem Bischof von Rom, und niemals ohne dieses Haupt, gleichfalls Träger der höchsten und vollen Gewalt über die ganze Kirche. Diese Gewalt kann nur unter Zustimmung des Bischofs von Rom ausgeübt werden. Der Herr hat allein Simon zum Fels und Schlüsselträger der Kirche bestellt (vgl. Mt. 16, 18-19) und ihn als Hirten seiner ganzen Herde eingesetzt.“ (vgl. Joh 21,15 ff) Es gibt noch eine ganze Reihe anderer Stellen im Konzilsdokument Lumen Gentium, die dasselbe unmißverständlich zum Ausdruck bringen. Ich gebe allerdings zu, daß man sich bisweilen die Texte im 2. Vaticanum zusammensuchen muß, um das Ganze zu verstehen und zu würdigen. Die Knappheit und unmißverständliche Eindeutigkeit früherer Konzilien vermißt man bisweilen im 2. Vaticanum. Nun wollte das Konzil keine neuen Lehrsätze definieren, und es hat es auch nicht getan. Es verstand sich selbst als Pastoralkonzil; d. h. die Kirche gibt Weisungen und Rat für die Seelsorge in heutiger Zeit. Man darf die Weisungen unserer Hl. Mutter, der katholischen Kirche, nicht in den Wind schlagen. Aber Ratschläge können im Laufe der Zeit auch wieder geändert werden, Dogmen dagegen niemals! Deshalb bleiben auch im 2. Vaticanum Texte, die frühere Dogmen des außerordentlichen Lehramtes oder Glaubensaussagen des ordentlichen Lehramtes ausdrücken, verbindlich und für immer gültig!

Es gibt allerdings im 2. Vaticanum auch Texte, die nach zwei Richtungen ausgelegt werden können, und auch Texte, bei denen man erst einmal tief durchatmen muß, um sie richtig im Sinne der Tradition der Kirche zu verstehen, vor allem in den Dokumenten über die nichtchristlichen Religionen („Nostra Aetate“) und dem Dokument über die Religionsfreiheit („Dignitatis Humanae“). Späteren Amtsträgern in der Kirche wird die Aufgabe zufallen, entweder durch Zusätze oder Änderungen die Texte eindeutig zu machen, oder aber die Texte aus Ehrfurcht vor dem Konzil – wenn es auch „nur“ ein Pastoralkonzil ist – stehen zu lassen, sie aber verbindlich zu interpretieren.

In einem Fall ist dies sogar schon geschehen: Im Dokument „Dignitatis Humanae“ Nr. 1 ist das bekannte subsistere statt esse (ist verwirklicht in der katholischen Kirche statt ist die katholische Kirche, nämlich die einzig wahre Religion) beibehalten worden, aber strikt im Sinne des Dogmas. „Außerhalb der katholischen Kirche kein Heil“ von der Glaubenskongregation in dem Dokument „Dominus Jesus“ ausgelegt worden, weshalb es auch einen Aufschrei bei den Gegnern der Kirche und bei den Modernisten innerhalb der Kirche gab.

Zum Schluß möchte ich noch auf die Professio Fidei hinweisen, die seit einiger Zeit alle im kirchlichen Dienst stehenden Amtsträger der katholischen Kirche feierlich bekennen müssen, bevor sie ihr Amt antreten. Dieses feierliche und öffentliche Bekenntnis des Glaubens ist an die Stelle des früheren Antimodernisteneides getreten, den es heute nicht mehr gibt. Es ist gut, daß die Kirche von ihren Hirten und Seelsorgern dieses Bekenntnis verlangt, damit sie wissen, daß sie in ihrer Arbeit an den Menschen dem katholischen Glauben verpflichtet sind. Vor allem in Deutschland gab – und gibt es wahrscheinlich noch – einen Aufschrei gegen diese wieder eingeführte Verpflichtung. Aber dieser Aufschrei der Modernisten ist ja im Grunde nur ein Gütezeichen für die Professio Fidei.

Der Inhalt dieser Professio Fidei ist nichts anderes als ein Bekenntnis zu den Glaubenswahrheiten des ordentlichen und außerordentlichen Lehramtes der katholischen Kirche.

Aber dann gibt es zum Schluß noch einen Zusatz, wo es nicht strikt um den religiösen Glaubensakt geht, sondern um den religiösen Gehorsam des Willens und des Verstandes gegenüber Lehren, die der Papst oder das Bischofskollegium vorlegen, wenn sie ihr authentisches Lehramt ausüben, auch wenn sie nicht beabsichtigen, diese in einem endgültigen Akt zu verkünden. Hier geht es also nicht um endgültig definierte Wahrheiten des Glaubens, sondern um Wahrheiten, die von höchster Autorität vorgelegt werden, die aber bewußt nicht als endgültig verkündet werden. Hier ist der Katholik nicht strikt verpflichtet, aber er ist verpflichtet, diese Wahrheiten nicht einfach beiseite zu schieben und sich nicht um sie zu kümmern. Vielmehr – so heißt es in der Professio Fidei – soll er in „religiösem Gehorsam des Willens und des Verstandes diesen Lehren anhangen“.

Der Gehorsam des Willens besteht darin, daß ich den Papst und den Bischöfen gehorchen will, auch wenn es manchmal schwer werden kann. Der Gehorsam des Verstandes besteht darin, daß ich versuche, Papst und Bischöfe, wenn sie eine entsprechende nicht definierte Lehre vorlegen, zu verstehen! Allerdings hat der Gehorsam immer an der Sünde seine Grenze. Das heißt, ich darf nicht gehorchen, wenn offensichtlich Sünde im Spiel ist. Damit sage ich keineswegs, daß der Gehorsam gegenüber nicht zum strikten Glaubensgut der katholischen Kirche gehörenden Lehren Sünde sei und daß man den Bischöfen nicht gehorchen will! Ich sage nur, daß in solchen Fällen Irrtum nicht unfehlbar ausgeschlossen werden kann. Schließlich hat in der „Reformationszeit“ das gesamte englische Bischofskollegium massiv geirrt, als es sich vom Papst losgesagt hat und sich dem Lüstling Heinrich VIII. unterstellte.